Prozessbeschreibung zur gegenseitigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Konstanz und der HTWG Konstanz vom 26.10.2011.
Teilnahme an Uni-Lehrveranstaltungen und Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen für HTWG-Studierende
- HTWG-Studierende/r hat Interesse an Uni-Lehrveranstaltung (LV) in Wahlpflichtfach / Studium Generale/ Sprach-Lehrveranstaltung/ Einzelveranstaltung.
- HTWG-Studierende/r kontaktiert zu Semesterbeginn die/den HTWG-Dozentin/en der betreffenden LV und klärt die Teilnahme inkl. Anmeldung zur Prüfung und Prüfungsabnahme ab.
- a) HTWG-Studierende/r kontaktiert zu Semesterbeginn die/den zuständige/n HTWG-Prüfungsausschussvorsitzende/n (PA) wegen Anerkennung des Leistungsnachweises mit Unterschrift.
b) HTWG-Studierende/r meldet während des Prüfungsanmeldezeitraums die Prüfungsleistung im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) der HTWG mit Unterschrift der/des PA-Vorsitzenden an. - Bei Bestehen des Leistungsnachweises stellt der/die Uni-Dozent/in eine Bescheinigung aus, die dem/r Studierenden ausgehändigt wird.
- Der/die HTWG-Studierende reicht die Bescheinigung beim ZPA der HTWG ein. Eingabe des Prüfungsergebnisses in das Prüfungsverwaltungssystem durch das ZPA.
- Das ZPA der HTWG führt eine Gesamtliste über die laufenden Anerkennungen zwischen den beiden Hochschulen.
Teilnahme an HTWG-Lehrveranstaltungen und Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen für Uni-Studierende
- Uni-Studierende/r hat Interesse an HTWG-Lehrveranstaltung (LV) in Wahlpflicht-fach / Studium Generale/ Sprach-Lehrveranstaltung / Einzelveranstaltung.
- Uni-Studierende/r kontaktiert zu Semesterbeginn die/den HTWG-Dozentin/en der betreffenden LV und klärt die Teilnahme inkl. Prüfungsabnahme.
- Uni-Studierende/r kontaktiert zu Semesterbeginn die zuständige Studienfachberatung (SFB) der Uni und klärt die Anerkennung des Leistungsnachweises als Prüfungs- oder Studienleistung für das Uni-Studium ab.
- Bei Bestehen des Leistungsnachweises stellt der/die HTWG-Dozent/in eine Bescheinigung aus, die dem/r Studierenden ausgehändigt wird. Das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) der HTWG erhält eine Kopie
- Uni-Studierende/r reicht Schein zur Anerkennung bei der zuständigen SFB der Uni ein
- Das ZPA der HTWG führt eine Gesamtliste über die laufenden Anerkennungen zwischen den beiden Hochschulen
Eure Ansprechpartner*innen für das Verfahren an den jeweiligen Hochschulen sind
an der HTWG:
- Manfred Schnell, Leiter des Studierendenreferats:
schnell@htwg‐konstanz.de, Tel. 206‐103 - Armin Kurtz, Leiter Zentrales Prüfungsamt:
armin.kurtz@htwg‐konstanz.de, Tel. 206‐108
an der Universität:
- Andrea Ruhland, Leiterin des Sachgebiets „Elektronische Prüfungsverwaltung“
(andrea.ruhland@uni‐konstanz.de, Tel. 88‐2300) - Edelgard Matzner, Leiterin des Zentralen Prüfungsamts
(edelgard.matzner@uni‐konstanz.de, Tel. 88‐3114).